4.2. 4.2.1. Mit Aktennotiz vom 22. Dezember 2021 führte RAD-Arzt Prof. Dr. med. C._____ aus, bei der Beschwerdeführerin liege ein komplexes Rückenleiden vor. Neben Rückenbeschwerden persistiere eine Fussheberschwäche links, die zweifelsohne spinal bedingt sei und eine nicht zu unterschätzende Behinderung bedeute. Die letzte Rückenoperation sei am 30. Juni 2021 durchgeführt worden. Aufgrund des nach sechs Monaten noch anhaltenden erheblichen schmerzhaften Funktionsdefizites mit, so zu hoffen, Besserungstendenz, werde empfohlen, das Dossier momentan zu -5-