Die RAD-Ärztin Dr. med. B._____ führte aus, dass der Beschwerdeführerin die angestammte Tätigkeit als Reinigungsangestellte aufgrund der Rückenproblematik nicht mehr zumutbar sei. Aktuell und zukünftig sei eine sehr leichte (< 5 kg), wechselbelastende (sitzende, gehende, wenig stehende) Tätigkeit nach einem Jahr nach der Operation vollschichtig zumutbar. Vermieden werden sollten Tätigkeiten unter Vibrationen, repetitive Rotationsbewegungen des Oberkörpers, längeres Verharren in vornüber geneigter Haltung (ob stehend oder sitzend), unerwartete asymmetrische Lasteinwirkung sowie jegliche Zwangshaltungen die Wirbelsäule betreffend.