2.2. Mit Vernehmlassung vom 21. August 2023 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde. 2.3. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 4. September 2023 wurde der Beschwerdeführerin die unentgeltliche Rechtspflege bewilligt und Alina A- rul, Rechtsanwältin, Olten, zu ihrer unentgeltlichen Rechtsvertreterin ernannt. -3- Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: 1. Strittig und zu prüfen ist, ob die Beschwerdegegnerin mit Verfügung vom 12. Mai 2023 (Vernehmlassungsbeilage [VB] 47) zu Recht einen Anspruch der Beschwerdeführerin auf eine Invalidenrente verneint hat.