"1. Die Verfügung der Beschwerdegegnerin vom 12.05.2023 sei aufzuheben. 2. Die Beschwerdegegnerin sei zu verpflichten, der Beschwerdeführerin sämtliche Leistungen nach IVG nach Massgabe eines noch zu bestimmenden IV-Grades auszurichten. 3. Die Beschwerdegegnerin sei zu verpflichten, weitere (medizinische) Abklärungen zu initiieren. 4. Der Beschwerdeführerin sei für das Beschwerdeverfahren die vollumfängliche unentgeltliche Rechtspflege unter Beiordnung der unterzeichnenden Rechtsanwältin als unentgeltliche Rechtsbeiständin zu gewähren.