1. Die 1982 geborene Beschwerdeführerin meldete sich am 27. Oktober 2021 aufgrund von Rückenbeschwerden bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (berufliche Eingliederung/Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Die Beschwerdegegnerin tätigte daraufhin Abklärungen in erwerblicher und medizinischer Hinsicht. Nach Rücksprache mit dem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD) und durchgeführtem Vorbescheidverfahren verneinte sie mit Verfügung vom 12. Mai 2023 einen Rentenanspruch der Beschwerdeführerin. 2. 2.1. Gegen die Verfügung vom 12. Mai 2023 erhob die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 13. Juni 2023 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: