"Kniesteife links mit deutlicher Flexionseinschränkung […] Lumbovertebrale Schmerzen, verstärkt durch das Hinken […]" Aus orthopädischer Sicht bestehe in der angestammten Tätigkeit seit der Operation im November 2017 keine Arbeitsfähigkeit mehr. In einer angepassten Tätigkeit sei seit dem gleichen Zeitpunkt von einer Arbeitsfähigkeit von maximal drei bis vier Stunden täglich, über den gesamten Tag verteilt, auszugehen (VB 186, S. 21). An dieser Beurteilung hielt Dr. med. E._____ in ihrer ergänzenden gutachterlichen Stellungnahme vom 3. Januar 2020 im Wesentlichen fest (VB 196, S. 2 ff.).