Retrospektiv sei – gestützt auf die Einschätzung von Dr. med. E._____, Fachärztin für Allgemeine Innere Medizin sowie für Physikalische Medizin und Rehabilitation, vom 3. Januar 2018 (vgl. dazu E. 4.3.1.) – ab Oktober 2015 von einer Arbeitsfähigkeit von maximal 50 % in der angestammten und von einer vollen Arbeitsfähigkeit in einer angepassten Tätigkeit ab Oktober 2014 auszugehen. Nicht in allen Punkten gefolgt werden könne jedoch der Einschätzung der Arbeitsfähigkeit von Dr. med. E._____ vom 18. Juli 2019 (vgl. dazu E. 4.3.2.). Zwar sei übereinstimmend mit der fraglichen Einschätzung ab der erneuten Operation vom 16. November 2017 neu von einer 100%-igen Arbeitsunfähigkeit der Be-