werden. Zudem habe diese die Invaliditätsgradberechnung unzutreffend vorgenommen. Bei richtiger Betrachtung habe sie durchgehend Anspruch auf eine ganze Invalidenrente. Damit ist streitig und nachfolgend zu prüfen, ob die Beschwerdegegnerin den Invalidenrentenanspruch der Beschwerdeführerin mit Verfügung vom 10. Mai 2023 zutreffend beurteilt hat.