2.4. Mit Verfügung vom 17. Juli 2023 bewilligte die Instruktionsrichterin der Beschwerdeführerin die unentgeltliche Rechtspflege und ernannte lic. iur. Niklaus Mürner, Rechtsanwalt, Bern, zu deren unentgeltlichem Vertreter. 2.5. Mit Eingabe vom 11. September 2023 hielt die Beschwerdeführerin im Wesentlichen an ihren Anträgen fest. -4- Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: