3. Es sei der Beschwerdeführerin die unentgeltliche Rechtspflege zu gewähren unter Beiordnung des Unterzeichnenden. - unter Kosten- und Entschädigungsfolgen -" 2.2. Mit Vernehmlassung vom 10. Juli 2023 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde. 2.3. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 11. Juli 2023 wurde die berufliche Vorsorgeeinrichtung der Beschwerdeführerin zum Verfahren beigeladen und ihr Gelegenheit zur Stellungnahme eingeräumt. Die Beigeladene beantragte mit Eingabe vom 9. August 2023 die Abweisung der Beschwerde.