1.2. In der Folge holte die Beschwerdegegnerin nach Rücksprache mit dem RAD bei den Dres. med. B._____, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, und C._____, Facharzt für Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates, ein orthopädisch-psychiatrisches Gutachten (Expertise vom 11. August 2022) ein und führte zudem eine weitere Abklärung "Haushalt/Rente" an Ort und Stelle durch. Gestützt auf das Ergebnis dieser Abklärungen sprach sie der Beschwerdeführerin nach Durchführung des Vorbescheidverfahrens mit Verfügung vom 10. Mai 2023 eine ganze Invalidenrente für die Zeit vom 1. November 2017 bis 30. Juni 2018, -3-