Was den psychischen Gesundheitszustand der Beschwerdeführerin anbelangt, geht aus dem psychiatrischen Gutachten vom 10. November 2022 hervor, dass eine rezidivierende depressive Störung, gegenwärtig mittelgradige Episode (ICD-10: F33.1), bestehe, aufgrund derer die Beschwerdeführerin – wahrscheinlich schon seit September 2021 – zu 50 % arbeitsunfähig sei. Die überdies diagnostizierte chronische Schmerzstörung mit psychischen und somatischen Anteilen (ICD-10: F45.41) wirke sich nicht auf die Arbeitsfähigkeit aus (BB 6 S. 15 f.; S. 18).