2.2. Zu den von der Beschwerdeführerin im Vorbescheidverfahren erhobenen Einwänden hielt RAD-Arzt Dr. med. D. am 29. November 2022 fest, dass Dr. med. E., Facharzt für Allgemeine Innere Medizin sowie für Angiologie, am 13. Juni 2022 ein vaskuläres Korrelat für die subjektiv dokumentierten linksseitigen Beinbeschwerden habe ausschliessen können. Die Beschwerdeführerin habe keine weiteren Informationen über die von ihr subjektiv wahrgenommenen und erlebten Schwächen hinaus dartun können. Eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes könne damit nicht glaubhaft gemacht werden. Weitere Abklärungen seien deshalb nicht angezeigt;