Hinsichtlich der Arbeitsfähigkeit in einer angepassten Tätigkeit führte Dr. med. D. aus, eine körperlich leichtere als die angestammte, überwiegend sitzende Tätigkeit als Betriebsmitarbeiterin Montage, bei welcher auch intermittierend Aufstehen und Herumgehen möglich sei, sei kaum vorstellbar, sodass eine solche nicht definiert werden müsse (VB 17 S. 1). -4-