Dr. med. D. hielt weiter fest, keiner der behandelnden Ärzte habe mit einem fachbezogenen objektivierbaren pathologischen Befund verknüpfte körperliche Funktionsbeeinträchtigungen mitgeteilt, weshalb keine invalidisierende Erkrankung vorliege. In der angestammten, überwiegend sitzenden Tätigkeit als Betriebsmitarbeiterin Montage bestehe ab sofort eine 100%ige Arbeitsfähigkeit. Bei entsprechender Motivation und Gewichtsreduktion sei von einer günstigen Prognose auszugehen. Hinsichtlich der Arbeitsfähigkeit in einer angepassten Tätigkeit führte Dr. med.