Aufgrund der dagegen erhobenen Einwände hielt die Beschwerdegegnerin Rücksprache mit dem RAD. In der Folge verneinte sie mit Verfügung vom 5. Dezember 2022 einen Rentenanspruch der Beschwerdeführerin. 2. 2.1. Gegen die Verfügung vom 5. Dezember 2022 erhob die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 20. Januar 2023 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: "1. Die Verfügung vom 5. Dezember 2022 sei aufzuheben und die Angelegenheit zur Vornahme weiterer Abklärungen an die Beschwerdegegnerin zurückzuweisen. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer zu Lasten der Beschwerdegegnerin."