1. Die 1968 geborene Beschwerdeführerin meldete sich am 5. Februar 2022 bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (berufliche Integration/Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Die Beschwerdegegnerin tätigte daraufhin Abklärungen in erwerblicher und medizinischer Hinsicht, holte die Akten der Krankentaggeldversicherung (C.) ein und nahm Rücksprache mit dem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD). Mit Vorbescheid vom 26. Oktober 2022 stellte sie der Beschwerdeführerin die Abweisung ihres Rentenbegehrens in Aussicht. Aufgrund der dagegen erhobenen Einwände hielt die Beschwerdegegnerin Rücksprache mit dem RAD.