137 V 210 E. 4.4.1.4 S. 264 f.). Dabei sind insbesondere die behinderungsbedingten Einschränkungen im Haushalt, auch im retrospektiven zeitlichen Verlauf, zu bestimmen. Allfällige neue oder medizinische Aspekte sind von der Beschwerdegegnerin ebenfalls in ihre Abklärungen miteinzubeziehen. Anschliessen hat sie neu über den Rentenanspruch der Beschwerdeführerin zu verfügen. 5. 5.1. Nach dem Dargelegten ist die Beschwerde in dem Sinne gutzuheissen, dass die angefochtenen Verfügungen vom 10. und 26. Mai 2023 aufzuhe- - 12 -