Ausweislich der Akten meldete sich die Beschwerdegegnerin zur Abklärung der gesundheitsbedingten Einschränkungen im Aufgabenbereich Haushalt zwischen dem 4. Januar 2022 und dem 1. März 2022 insgesamt viermal zum Hausbesuch an (VB 41, 44, 46, 47). Gemäss der Aktennotiz vom 17. November 2021 habe die Beschwerdeführerin Probleme, eine fremde Person in ihre Wohnung zu lassen (VB 42).