Unter anderem seien sie und ihre Tochter deswegen vorübergehend zu ihrem Ex- Ehemann gezogen (VB 67 S. 15). Bereits im Bericht der behandelnden Psychiaterin vom 28. Juni 2019 war eine verminderte Einsichtsfähigkeit beschrieben worden, und dass die vom Sozialdienst Baden angeordnete Psychiatrie-Spitex ihre Arbeit nie richtig habe aufnehmen können (VB 15 S. 3 f.). Lic. phil. C._____ führte in ihrer E-Mail-Nachricht vom 8. September 2022 weiter aus, die Beschwerdeführerin sei aufgrund ihrer psychischen Erkrankung und der angeschlagenen körperlichen Gesundheit eingeschränkt. Dies vor allem bei anstrengenden Aufgaben.