3.3. 3.3.1. In den angefochtenen Verfügungen vom 10. und 26. Mai 2023 stützte sich die Beschwerdegegnerin in Bezug auf die Einschränkung im Aufgabenbereich Haushalt (VB 79 S. 4) insbesondere auf den Abklärungsbericht vom 7. April 2022 zum Gespräch vom 31. März 2022 (VB 52). Darin hielt die Abklärungsperson gestützt auf die Angaben der Beschwerdeführerin sowie -8- die medizinischen Akten fest, bei der Beschwerdeführerin bestünden seit November 2015 keine Einschränkungen im Haushalt (VB 52 S. 5).