versicherungsrechtlicher oder anderer Art beeinflusst sein können (vgl. BGE 121 V 45 vom 6. April 1995 E. 2a). Auch diese muss jedoch im Gesamtkontext plausibel erscheinen (vgl. Urteil des Bundesgerichts 9C_261/2021 vom 8. Juli 2021 E. 3.2.3). Die Beschwerdeführerin ist der deutschen Sprache nicht mächtig und wurde bei der Beantwortung des Fragebogens durch den für sie zuständigen Sozialdienst unterstützt.