3.2.3. Die Beschwerdeführerin bringt dagegen im Wesentlichen vor, bei der im Zuge der Beantwortung der Fragen im "Fragebogen betreffend Erwerbstätigkeit / Haushalt" vom 5. Juli 2019 (VB 10) getätigten Angabe eines hypothetischen Arbeitspensums von 100 % handle es sich um eine Aussage der ersten Stunde, welche entsprechend zu gewichten sei (vgl. Beschwerde S. 8).