Ab dem Übertritt ihrer Tochter in die Oberstufe im August 2022 würde sie ihr Pensum auf 80 % erhöhen und ab Schulaustritt wäre sie dann zu 100 % erwerbstätig. Die Fachspezialistin hielt fest, die Angaben der Beschwerdeführerin, wonach diese im Gesundheitsfall 60-80 % bzw. ab August 2022 80 % arbeiten würde, seien nachvollziehbar (VB 52 S. 2 f.).