oder in einer Pflegefamilie aufhalten (VB 52 S. 1). Auf die Rückfrage zu ihrer Angabe im Fragebogen Haushalt vom 5. Juli 2019, wo sie eine 100%ige Erwerbstätigkeit im Gesundheitsfall angegeben hat (VB 10 S. 3), habe die Beschwerdeführerin erklärt, aufgrund der sehr engen Beziehung zu ihrer Tochter gehe sie davon aus, dass sie im Gesundheitsfall an drei bis vier Tagen pro Woche arbeiten würde. Ab dem Übertritt ihrer Tochter in die Oberstufe im August 2022 würde sie ihr Pensum auf 80 % erhöhen und ab Schulaustritt wäre sie dann zu 100 % erwerbstätig.