Seit ihrer Trennung im Dezember 2015 sei sie jedoch auf Sozialhilfe angewiesen. Seither würde sie (wäre sie nicht krank geworden) gerne einer Erwerbstätigkeit nachgehen, um selbstständig für den Lebensunterhalt von ihr und ihrer Tochter aufzukommen. Wäre sie gesund, würde sie seit der Trennung von ihrem Ehemann einer 100%igen Erwerbstätigkeit nachgehen. Bei diesem Schreiben sei sie von den Sozialen Diensten der Stadt Baden unterstützt worden (VB 13).