_ habe sie für eineinhalb Jahre bei ihrer Familie in R._____ gelebt und sei währenddessen keiner Arbeit nachgegangen (VB 36.2 S. 3). Sie sei 2009, kurz nach ihrer Heirat mit einem Tunesier, in die Schweiz eingereist, und 2010 sei dann ihre Tochter zur Welt gekommen. In der Schweiz sei sie nie einer ausserhäuslichen Erwerbstätigkeit nachgegangen. Im Jahr 2015 habe sie sich von ihrem Mann getrennt, die Scheidung sei im August 2020 erfolgt (VB 36.1 S. 7).