Im Rahmen der SMAB-Begutachtung gab die Beschwerdeführerin an, dass sie 1974 in Q._____ geboren worden sei und ihre Eltern aus R._____ stammen würden. Die erste Zeit ihrer Kindheit und Schulzeit habe sie in Q._____ verbracht. Nach der Rückkehr der Familie habe sie die restliche Schulzeit in R._____ absolviert, anschliessend ein Praktikum in einem Hotel begonnen, woraus sich eine Anstellung als Rezeptionistin ergeben habe. In den folgenden Jahren sei sie sowohl in R._____ als auch in S._____ in einem 100%-Pensum (vgl. auch VB 10 S. 2) als Rezeptionistin tätig gewesen (VB 36.1 S. 7). Nach der Rückkehr aus S._____ habe sie für eineinhalb Jahre bei ihrer Familie in R.__