2. 2.1. In den angefochtenen Verfügungen vom 10. und 26. Mai 2023 (VB 79, 81) stützte sich die Beschwerdegegnerin in medizinischer Hinsicht im Wesentlichen auf das psychiatrische SMAB-Gutachten vom 21. Juni 2021. Darin wurden folgende Diagnosen mit Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit gestellt (VB 36.1 S. 11): "- Rezidivierende depressive Störung, gegenwärtig mittelgradige Episode (ICD-10: F33.1) - Posttraumatische Belastungsstörung (ICD-10: F43.1)"