"Der Beschwerdeführerin sei unentgeltliche Rechtspflege zu bewilligen und der Unterzeichnete sei zu ihrem unentgeltlichen Rechtsvertreter zu ernennen." 2.2. Mit Vernehmlassung vom 10. Juli 2023 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde. -3- 2.3. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 21. August 2023 wurde der Beschwerdeführerin die unentgeltliche Rechtspflege bewilligt und zu ihrem unentgeltlichen Vertreter lic. iur. Markus Zimmermann, Rechtsanwalt, Baden, ernannt. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: 1. Streitig und zu prüfen ist der Rentenanspruch der Beschwerdeführerin.