2. 2.1. Gegen die Verfügungen vom 10. und 26. Mai 2023 erhob die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 12. Juni 2023 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: "1. Die angefochtenen Verfügungen vom 10.05.2023 bzw. 26.05.2023 seien dahingehend abzuändern, dass der Beschwerdeführerin mindestens eine Dreiviertelsrente der Invalidenversicherung seit 01.05.2020 zugesprochen wird. 2. Eventualiter seien weitere Sachverhaltsabklärungen vorzunehmen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten der Beklagten." In prozessualer Hinsicht stellte sie folgenden Antrag: