Nach Rücksprache mit dem RAD, Durchführung eines Haushaltabklärungsgesprächs im Hause der Beschwerdegegnerin am 31. März 2022, durchgeführtem Vorbescheidverfahren und dem Einholen einer Stellungnahme der Abklärungsperson sprach die Beschwerdegegnerin der Beschwerdeführerin mit Verfügung vom 10. Mai 2023 ab dem 1. August 2022 eine Rente in der Höhe von 35% einer ganzen Rente zu; dies unter gleichzeitiger masslicher Festsetzung der Rentenbetreffnisse ab dem 1. Juni 2023 und Ankündigung des Erlasses einer weiteren Verfügung betreffend die rückwirkend zugesprochenen Rentenleistungen. Die entsprechende Verfügung erging in der Folge am 26. Mai 2023.