Die Beschwerdegegnerin tätigte berufliche, medizinische sowie persönliche Abklärungen und liess die Beschwerdeführerin auf Empfehlung des Regionalen Ärztlichen Dienstes (RAD) begutachten (Gutachten der Swiss Medical Assessment- and Business Center AG, St. Gallen [SMAB], vom 21. Juni 2021). Nach Rücksprache mit dem RAD, Durchführung eines Haushaltabklärungsgesprächs im Hause der Beschwerdegegnerin am 31. März 2022, durchgeführtem Vorbescheidverfahren und dem Einholen einer Stellungnahme der Abklärungsperson sprach die Beschwerdegegnerin der Beschwerdeführerin mit Verfügung vom 10. Mai 2023 ab dem 1. August 2022 eine Rente in der Höhe von 35% einer ganzen Rente zu;