Zudem sei die Spondylodese im Lumbalbereich ohne Fehlstellung und ohne Irritation von neuralen Strukturen konsolidiert. Wie schon im Rahmen der Begutachtung im Jahr 2015 (vgl. das polydisziplinäre Gutachten der SMAB AG vom 18. Dezember 2015 in VB 114) könne die demonstrierte Minderbelastbarkeit der Beine beim Gehen nicht auf objektive Befunde (z.B. Lähmungen) abgestützt werden. Angesichts sehr guter aktiver Kraftentwicklung an beiden unteren Extremitäten, fehlender Paresen und fehlender ischialgieformer Symptomatik bei in der Bildgebung fehlendem Nachweis einer Neurokompression könne der zwingende Gebrauch von Gehstützen organpathologisch nicht nachvollzogen werden.