der Befunderhebung keine sichtbare Muskelminderung am linken Bein gegenüber dem rechten fest. Der Barfussgang sei kleinschrittig ohne Hinken möglich gewesen und während der Untersuchung sei keine Nutzung von Gehhilfen erfolgt. Der Zehenspitzen- und Fersenstand sei mit Abstützung an der Wand problemlos vorführbar gewesen, ebenso das tiefe Abhocken und Hochkommen aus der tiefen Hocke. Die Muskulatur und Weichteile seien seitengleich entwickelt, die Beschwielung der Fusssohlen habe sich sodann seitengleich normal ausgeprägt dargestellt (VB 208 S. 15).