1. Streitig und zu prüfen ist, ob die Beschwerdegegnerin das Gesuch der Beschwerdeführerin um Kostengutsprache für einen Rollstuhl mit Verfügung vom 12. Mai 2023 (Vernehmlassungsbeilage [VB] 225) zu Recht abgewiesen hat. 2. 2.1. Gemäss Art. 8 Abs. 1 IVG haben Invalide oder von einer Invalidität (Art. 8 ATSG) bedrohte Versicherte Anspruch auf Eingliederungsmassnahmen, soweit diese notwendig und geeignet sind, die Erwerbsfähigkeit oder Fähigkeit, sich im Aufgabenbereich zu betätigen, wieder herzustellen, zu er- -3-