2. 2.1. Dagegen erhob die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 13. Juni 2023 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: "Die angefochtene Verfügung sei aufzuheben und ein Rollstuhl zu bewilligen. Unter Kostenfolgen." 2.2. Mit Vernehmlassung vom 13. Juli 2023 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde. 2.3. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 17. Juli 2023 wurde der Beschwerdeführerin die unentgeltliche Rechtspflege bewilligt und Dr. iur. Ernst Kistler, Rechtsanwalt, Brugg, zu ihrem unentgeltlichen Vertreter ernannt. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: