Die Bezeichnung als "teilremittiert" deutet jedoch nicht darauf hin, dass eine massgebliche Verschlechterung gegenüber der am 3. Juli 2018 von Dr. med. C._____ attestierten leichten depressiven Episode stattfand. Eine solche ergibt sich denn auch nicht aus der Schilderung der aktuellen Symptomatik, vergleicht man diese mit den anlässlich der Begutachtung im Jahr 2018 anamnestisch und klinisch erhobenen Befunden, welche im Gutachten explizit als solche genannt (bspw. Gedächtnisdefizite) oder aus dem Zumutbarkeitsprofil (bspw. zwischenmenschliche Schwierigkeiten) oder der Arbeitsfähigkeitsbeurteilung (reduzierte Leistungsgrenze) implizit hervorgehen (vgl. E. 3.1. hiervor;