4. 4.1. Die Beschwerdeführerin macht im Wesentlichen geltend, dass sich ihr Gesundheitszustand seit der letzten medizinischen Abklärung vor fünf Jahren sehr wohl verändert habe. So werde von ihrer behandelnden Psychiaterin Dr. med. D._____ in deren Bericht vom 20. März 2020 nebst einer verstärkt aufgetretenen Depression neu auch eine wahnhafte Störung diagnostiziert. Dies führe ihrer Ansicht nach dazu, dass eine Integration in den primären Arbeitsmarkt nicht als realistisch zu qualifizieren sei. Diese Einschätzung -7-