rung mit sozialen Kontakten oder grossem Interaktionsstress, ruhig und wenig hektisch mit vollständiger Tagesstruktur, ohne grossen Zeitdruck und hohe quantitative Anforderungen an die Arbeitsleistung, ohne hohe Anforderungen an die Flexibilität, aber mit der Möglichkeit eines ruhigen und gleichmässigen Arbeitstempos, keine Vorgesetztenfunktion) sei der Beschwerdeführerin ein vollzeitliches Arbeitspensum mit einer Einschränkung der Leistungsfähigkeit von 30 % zumutbar (VB 63.1 S. 27 f.).