Unter Gesamtwürdigung der Diagnosen, Defizite und bestehenden Ressourcen kam Dr. med. C._____ zur Überzeugung, dass die Beschwerdeführerin trotz des depressiven Zustandsbildes und der ADHS- Symptomatik eine berufliche Tätigkeit in einem reduzierten Pensum ausüben könne (VB 63.1 S. 23). In der angestammten Tätigkeit als Crewmitarbeiterin in einem Fastfood-Lokal bestehe seit Oktober 2016 eine Arbeitsfähigkeit von 50 % (sechs Stunden pro Tag mit 30%iger Leistungseinschränkung). Es werde dabei berücksichtigt, dass es sich um eine Tätigkeit mit hohem zeitlichen Druck und hohem Anspruch an die Flexibilität handle (VB 63.1 S. 27). In einer leidensangepassten Tätigkeit (ohne Überforde-