Test weise derweil auf eine leichte Depression hin (VB 63.1 S. 18). Die Aufmerksamkeit und Konzentration der Beschwerdeführerin würden klinisch leichtgradig reduziert wirken. Sie sei aber beispielsweise 2017 in der Lage gewesen, allein mit ihren beiden minderjährigen Kindern in die Türkei zu fliegen. Es sei von einer einfachen Aktivitäts- und Aufmerksamkeitsstörung in höchstens mittelgradiger Ausprägung auszugehen (VB 63.1 S. 19). Anlässlich der Untersuchung hätten sich gewisse Diskrepanzen gefunden, welche auf eine leichte Verdeutlichungstendenz hinweisen würden (VB 63.1 S. 22). Unter Gesamtwürdigung der Diagnosen, Defizite und bestehenden Ressourcen kam Dr. med.