"1. Die angefochtene Verfügung vom 10.05.2023 sei vollumfänglich aufzuheben und die Sache sei zur materiellen Beurteilung des Leistungsanspruchs an die Vorinstanz zurückzuweisen. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten der Beklagten [recte: Beschwerdegegnerin]." -3- Zudem stellte sie folgendes prozessuales Begehren: "1. Der Beschwerdeführerin sei die unentgeltliche Rechtspflege zu bewilligen und der Unterzeichnete seit [recte: sei] zu ihrem unentgeltlichen Rechtsvertreter zu ernennen."