1.2. Im Anschluss sprach die Beschwerdegegnerin der Beschwerdeführerin berufliche Massnahmen zu. Eine versuchte Eingliederung wurde von der Beschwerdegegnerin am 8. November 2020 abgebrochen, nachdem die Beschwerdeführerin nach einem operativen Eingriff nicht in den Einsatzbetrieb hatte zurückkehren wollen.