2.2. Mit Vernehmlassung vom 24. Juli 2023 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde, soweit darauf eingetreten werden könne. 2.3. Mit Eingabe vom 22. August 2023 nahm der Beschwerdeführer zur Vernehmlassung Stellung und reichte weitere Beilagen ein. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: