1. Der 1979 geborene Beschwerdeführer kündigte am 6. Januar 2023 per 16. Januar 2023 seine Stelle bei der B._____ AG, Q._____. Am 15. Januar 2023 meldete er sich beim zuständigen Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) zur Arbeitsvermittlung an und am 4. März 2023 stellte er bei der Beschwerdegegnerin Antrag auf Arbeitslosenentschädigung per 17. Januar 2023. Mit Verfügung vom 3. April 2023 stellte die Beschwerdegegnerin den Beschwerdeführer wegen selbstverschuldeter Arbeitslosigkeit ab dem 17. Januar 2023 während 22 Tagen in seiner Anspruchsberechtigung ein.