jedoch nicht näher ein und hat somit auch nicht nachvollziehbar dargelegt, ob diese Aspekte vorliegend keine Rolle spielen oder sich allenfalls doch anders darstellen könnten (vgl. VB 88). Auch in seiner zweiten Stellungnahme wies Dr. med. E._____ wieder darauf hin, dass keine umgebenden strukturellen Veränderungen vorliegen würden, aus denen eine degenerative Genese der Meniskusläsion abgeleitet werden könnte (vgl. VB 98 S. 2), wozu sich Dr. med. B._____ im Bericht vom 4. Juli 2023 erneut nicht äusserte (vgl. Beilage 1 zur Vernehmlassung vom 27. Juli 2023).