3.5. Zum einen ist festzuhalten, dass unter den involvierten Ärzten Uneinigkeit betreffend die Morphologie der Läsion besteht und sie auch die Frage, ob und inwieweit auf der Basis von fachradiologischen Qualifikationen und Expertisen beurteilt werden kann, ob die Läsion auf eine Degeneration zurückzuführen ist oder nicht, uneinheitlich beantworten. Zum anderen wird auch die Bedeutung des Unfallhergangs, welcher vom Beschwerdeführer nicht immer auf die gleiche Weise beschrieben wurde (vgl. VB 88 S. 4), nicht einheitlich gewertet. Während Dr. med. B._____ diesen in den Vordergrund stellte, gab Dr. med.