Dass der Unfallmechanismus nicht mehr relevant sei, vermöge nicht zu überzeugen. Auch unter Berücksichtigung der Stellungnahme von Dr. - 11 - med. E._____ habe der Unfall vom 26. September 2022 nicht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit zu zusätzlichen strukturellen Läsionen geführt, welche objektivierbar seien (vgl. Beilage 1 zur Vernehmlassung vom 27. Juli 2023 S. 3 ff.).