Das werde zur Kenntnis genommen, jedoch dahingehend relativiert, dass sehr wohl abgeschätzt werden könne, ob die vorliegende Läsion eine auf Degeneration oder Krankheit beruhende Ursache aufweise. Eine Abwägung der vorliegenden Befundkonstellation führe zum Schluss, dass nicht die Diagnose einer chronisch degenerativen Meniskusläsion gestellt werden könne und die Kriterien für eine vorwiegend auf Abnützung oder - 10 - Erkrankung zurückzuführende Meniskusläsion (mindestens 50%ig) nicht erfüllt seien (vgl. VB 98 S. 2 f.).